swarmalpha Klassifikation

ECGA / EVENT CONTRACT GOVERNANCE ARCHETYPE

Not every event
deserves a market.

ECGA definiert die Bedingungen, unter denen ein ereignisbasiertes Marktobjekt verantwortbar bestehen kann – und ebenso wichtig: wann es nicht bestehen darf.

ADMISSION SIGNALIN PRÜFUNG
0 / 8 Kriterien · 0 / 16 Governance-Punkte
01 / 08INFORMATION VALUE

Erzeugt das Ereignis einen nachvollziehbaren Informationsnutzen?

Die Frage muss Unsicherheit für Wirtschaft, Politik, Technologie oder Gesellschaft strukturiert messbar machen.

HARD GATE 01No objectively determinable outcome – no market.
HARD GATE 02No independently reproducible determination – no market.

01 / CONTROL CHAIN

Governance endet nicht
mit der Zulassung.

01
Candidate

Event-Idee und Informationszweck

02
Classification

Produkt- und Rechtsprüfung

03
Risk Score

Event-, Insider- und Manipulationsrisiko

04
Admission

Kontrollen, Limits und Bedingungen

05
Monitoring

Handel, Verhalten und Quellenlage

06
Determination

Regelbasierte Ergebnisfeststellung

07
Settlement

Finalität und dokumentierte Abwicklung

08
Audit

Post-Event Review und Kalibrierung

02 / GOVERNANCE LAYERS

Vier Ebenen.
Ein prüfbarer Standard.

01

EVENT ELIGIBILITY

Soll dieses Ereignis überhaupt als Marktobjekt existieren?

  • Informationszweck
  • Eindeutige Definition
  • Public-Interest-Prüfung
02

DETERMINATION

Wie wird der Ausgang unabhängig festgestellt?

  • Quellenhierarchie
  • Fallback & Revision
  • Dispute & Finalität
03

MARKET INTEGRITY

Wie bleibt das Signal belastbar?

  • Surveillance
  • Positionslimits
  • Insider- und Konfliktregeln
04

PARTICIPANT CONTROLS

Wer darf unter welchen Bedingungen teilnehmen?

  • Eligibility & Access
  • AML/KYC bei Werttransfer
  • Exposures & Stop-Regeln

03 / EXCLUSION CAPABILITY

Ablehnung ist ein
Qualitätsmerkmal.

Ein Standard ist nur glaubwürdig, wenn er ungeeignete Ereignisse begründet ausschließt. Wirtschaftliche Attraktivität, öffentliche Aufmerksamkeit oder hohe erwartete Aktivität ersetzen keine Governance-Fähigkeit.

TYPISCH PRÜFBAR
  • Offizielle Wirtschaftskennzahlen
  • Zentralbank- und Regulierungsentscheidungen
  • Wahlen und Referenden mit amtlichem Ergebnis
  • Öffentlich dokumentierte Unternehmensereignisse
NICHT ODER NUR SCHWER TRAGFÄHIG
  • Terrorismus und Tötung einzelner Personen
  • Kriegseskalation mit schädlichen Anreizen
  • Subjektive oder nicht reproduzierbare Ereignisse
  • Leicht durch Teilnehmer beeinflussbare Mikrovorgänge

04 / CONTROLLED SANDBOX

Begrenzen, beobachten, stoppen.

01Begrenzte Ereigniskategorien
02Definierter Teilnehmerkreis
03Positions- und Verlustlimits
04Echtzeit-Surveillance
05Regelmäßiges Reporting
06Pause-, Cancel- und Exit-Rechte

Eine Sandbox ist kein Ersatz für Erlaubnis oder Rechtsprüfung. Sie ist eine kontrollierte Architektur, um Mechanik, Verhalten, Datenqualität und Governance vor einer Ausweitung überprüfbar zu machen.

05 / EVIDENCE & CONTEXT

Standard, Recht und Einordnung bleiben getrennt.

ESMA · 03.07.2026Event Contracts und bestehende ProduktinterventionsmaßnahmenEU · MARMarktintegrität und MarktmissbrauchsrahmenUSA · VERGLEICHSPERSPEKTIVECFTC Contracts & Products – Event-Contract-Kontext
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